Die Riester Rente zur Altersvorsorge nutzen
Mit zahlreichen Rentenreformen reagiert die Politik darauf, dass das gegenwärtige System der Umlagenfinanzierung der Renten am Zusammenbrechen ist. Während ältere Mitbürger noch eine gute Rente beziehen, müssen Menschen im Arbeitsleben jedes Jahr mit ansehen, wie ihre gesetzliche Altersrente schrumpft. Dann nämlich, wenn der Rentenbescheid zugeschickt wird. Die Anzahl der Erwerbstätigen im Verhältnis zur Anzahl der Rentner steht nicht mehr in dem Verhältnis, dass eine Rente mit etwa 70% des letzten Netto-Einkommens stützt.
Doch die Politik hat nicht nur gekürzt. Aufmerksame Leser des Rentenbescheids wissen darum, dass auf die Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge sogar im Rentenbescheid hingewiesen wird. Ein Mittel, um die Altersrente aufzustocken ist die Riester geförderte Rente. Hierbei wird die Sparleistung des Sparers vom Staat durch Zuschüsse oder Steuervorteile belohnt. Allerdings muss ein Antrag gestellt werden, der mit der Einkommenssteuererklärung abgegeben werden sollte, damit die Zulagen auch im Vertrag gutgeschrieben werden. Gefördert werden durch die Riester Rente Auszubildende und Mitarbeiter in der freien Wirtschaft und im öffentlichen Dienst - auch während der anzurechnenden Kindererziehungszeit. Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II sowie Krankengeld. Selbständige werden nur gefördert, wenn sie kraft Gesetzes oder auf Antrag versichert sind. Nicht gefördert werden Selbständige die private Altersvorsorge aufbauen sowie freiwillig Versicherte, die in einem berufsständischen Versorgungswerk pflichtversichert sind. Die große Ausnahme sind Personen die zwar nicht unmittelbar gefördert werden, aber mit einer zu fördernden Person verheiratet sind und zusammen eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Zusätzlich muss der nicht förderberechtigte Ehepartner einen eigenen auf seinen Namen laufenden Vertrag abgeschlossen haben. Beim Ansehen und Bewerten der Einkommenssteuererklärung machen Finanzbeamte einen so genannten "Günstigervergleich", was bedeutet, dass geschaut wird ob diese Person mehr spart indem sie die Förderleistung gut geschrieben bekommt, oder von der Steuerersparnis mehr hat. Gefördert werden seit 2008 154 EUR jährlich und es gibt eine Kinderzulage von 185 EUR, bzw. 300 EUR für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren wurden. Dabei werden nur kindergeldberechtigte Kinder gefördert. Dabei wird die Zulage direkt an das Anlageinstitut überwiesen und dort dem jeweiligen Vertrag gut geschrieben. Um die volle Riester-Zulage zu erhalten, müssen seit 2008 mindestens 60 EUR, aber maximal 4% des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres für die Rente angespart werden. Des weiteren gelten seit 2008 Höchstbeträge von 2.100 EUR pro förderungsberechtigter Person. Wichtig ist wieder, dass diese Zulagen jährlich, bzw. kontinuierlich beantragt werden müssen. Dies geschieht nicht automatisch, kann auch nicht mehr für die vorherigen Jahre rückwirkend beantragt werden. Finden Sie alle relevanten Informationen zur Riester-Rente und lassen Sie sich ein persönlich abgestimmtes Angebot erstellen.
Doch die Politik hat nicht nur gekürzt. Aufmerksame Leser des Rentenbescheids wissen darum, dass auf die Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge sogar im Rentenbescheid hingewiesen wird. Ein Mittel, um die Altersrente aufzustocken ist die Riester geförderte Rente. Hierbei wird die Sparleistung des Sparers vom Staat durch Zuschüsse oder Steuervorteile belohnt. Allerdings muss ein Antrag gestellt werden, der mit der Einkommenssteuererklärung abgegeben werden sollte, damit die Zulagen auch im Vertrag gutgeschrieben werden. Gefördert werden durch die Riester Rente Auszubildende und Mitarbeiter in der freien Wirtschaft und im öffentlichen Dienst - auch während der anzurechnenden Kindererziehungszeit. Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II sowie Krankengeld. Selbständige werden nur gefördert, wenn sie kraft Gesetzes oder auf Antrag versichert sind. Nicht gefördert werden Selbständige die private Altersvorsorge aufbauen sowie freiwillig Versicherte, die in einem berufsständischen Versorgungswerk pflichtversichert sind. Die große Ausnahme sind Personen die zwar nicht unmittelbar gefördert werden, aber mit einer zu fördernden Person verheiratet sind und zusammen eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Zusätzlich muss der nicht förderberechtigte Ehepartner einen eigenen auf seinen Namen laufenden Vertrag abgeschlossen haben. Beim Ansehen und Bewerten der Einkommenssteuererklärung machen Finanzbeamte einen so genannten "Günstigervergleich", was bedeutet, dass geschaut wird ob diese Person mehr spart indem sie die Förderleistung gut geschrieben bekommt, oder von der Steuerersparnis mehr hat. Gefördert werden seit 2008 154 EUR jährlich und es gibt eine Kinderzulage von 185 EUR, bzw. 300 EUR für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren wurden. Dabei werden nur kindergeldberechtigte Kinder gefördert. Dabei wird die Zulage direkt an das Anlageinstitut überwiesen und dort dem jeweiligen Vertrag gut geschrieben. Um die volle Riester-Zulage zu erhalten, müssen seit 2008 mindestens 60 EUR, aber maximal 4% des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres für die Rente angespart werden. Des weiteren gelten seit 2008 Höchstbeträge von 2.100 EUR pro förderungsberechtigter Person. Wichtig ist wieder, dass diese Zulagen jährlich, bzw. kontinuierlich beantragt werden müssen. Dies geschieht nicht automatisch, kann auch nicht mehr für die vorherigen Jahre rückwirkend beantragt werden. Finden Sie alle relevanten Informationen zur Riester-Rente und lassen Sie sich ein persönlich abgestimmtes Angebot erstellen.