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Europäischer Gerichtshof (EuGH)

Deutschland wurde vom Europäischen Gerichtshof verpflichtet, die Riester-Rente in Teilen nachzubessern. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilte und kam somit der Klage der EU-Kommission insoweit nach. Regelungen sind danch nicht zulässig die die freie Wahl des Arbeitsplatzes und des Wohnsitzes einschränken. Bisher mussten Renter, die ins Ausland umgezogen waren, die Riester-Förderung zurückzahlen. Unzulässig sei es weiterhin, dass EU-Bürger, die in Deutschland arbeiten, keine Riester-Förderung erhalten.

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Azubis und Altersvorsorge: Bonus für junge Riester-Sparer (RP ONLINE, 21.09.2009)
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